Herrmann Granit und Naturstein   |   Krähhof 1   |   92554 Thanstein- Kulz   |   Tel. 09676 277   |   info@granit-herrmann.de

AGBs

I. Allgemeines

1. Für alle Angebote und Aufträge gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung zum Vertragsbestandteil. Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.

II. Angebot und Abschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Die Auftragsbestätigung ist maßgebend für Lieferumfang, Preis und Lieferfristen.

2. Auch wenn Gesamtpreise angegeben sind, sind stets die Einzelpreise maßgebend.

3. Rollgelder, Waggonzustellgebühren und Wiegegebühren am Bestimmungsort der Lieferung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fracht, Zoll- und Gewichtsangaben sind unverbindlich.

4. Falls uns Tatsachen bekannt werden, welche eine pünktliche Zahlung in Frage stelen, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.

III. Lieferung

1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der vollständien Unterlagen. Unvorhergesehene Hindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Fabrikationshindernisse, unbeabsichtigte Beschädigungen des Werkstücks und unvermutete Fehler im Rohmaterial entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, falls die Ausführung des Vertrages für uns unzumutbar wird.

2. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, vorzeitig zu liefern.

3. Das Transportrisiko trägt der Auftraggeber. Bei Lieferung frei Haus haften wir, soweit uns ein Verschulden trifft.

IV. Zahlung

1. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei späterer Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet.

2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderung aufzurechnen oder die Zahlung zurückzuhalten.

V. Gewährleistung

1. Granit kann in Körnung, Farbe und Struktur leicht wechseln. Unregelmäßigkeiten dieser Art, kleine Flecken, Adern und Schattierungen sind deshalb keine Materialfehler und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Muster können aus denselben Gründen das Material nur annähernd wiedergeben. Geringfügige Abweichungen in den Maßen berechtigen ebenfalls nicht zu Reklamationen

2. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.

3. Bei begründeten Beanstandungen sind wir berechtigt nachzubessern. Im übrigen besteht nur Anspruch auf Ersatzlieferung. Rücktritt oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Bei Verarbeitung mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu dem Wert der anderen verarbeiteten Waren. Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit anderen Gegenständen, so gilt als vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Auftraggebers an der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnugnswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen.

3. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Auftraggeber tritt hermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe ihres Rechnugnswertes an uns ab. Dies gilt auch, wenn eine Verarbeitung oder eine Verbindung stattgefunden hat. Wir sind berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnugnsgemäß nachkommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen.

4. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

VII. Erfüllugnsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für den Vertrag ist Krähhof-Kulz. Gerichtsstand ist Schwandorf.